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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der eac GmbH (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt). Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt), sowie Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, um Vertragsbestandteil zu werden.
2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung des Auftraggebers. Erst nach Bestellung durch den Auftraggeber und vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung kommt der Vertrag mit dem Auftragnehmer zustande. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder andere Einzeldaten, sind als Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Lieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers nur verbindlich, wenn sie von dem Auftragnehmer mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
3. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung, Leistungszeit, Fälligkeit, Mahnung und Verzug
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Euro ab unserem Betrieb in D-74382 Neckarwestheim. Transport-, Verpackungs-, TÜV Zulassungs- und sonstiger Nebenkosten werden unseren Auftraggebern gesondert in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Verzug kann auch ohne Mahnung beispielsweise schon dann eintreten, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, oder der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, bei ernsthaft und endgültig Verweigerung sowie dann, wenn aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
Verzug tritt spätestens dann ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung geleistet wird; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.
Wenn der Auftragnehmer auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet oder durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftragnehmer kann seine vertraglichen Verpflichtungen nur einhalten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt. Der Auftraggeber wird während der gesamten Vertragsdauer die Durchführung des Vertrags umfassend unterstützen und fördern.
Zur Erfüllung der Leistungspflichten des Auftragnehmers schafft der Auftraggeber unentgeltlich die notwendigen Voraussetzungen hinsichtlich der technischen, betrieblichen und rechtlichen Anforderungen zur Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers.
b) Der Auftraggeber trifft angemessene eigene Vorkehrungen hinsichtlich der fach- und sachgerechten Lagerung und Nutzung der vom Auftragnehmer bezogenen Produkte.
c) Die vorgenannten Pflichten sind Hauptpflichten des Auftraggebers.
5. Erfüllungsort/Gefahrübergang
Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer ist unser Betrieb in D-74382 Neckarwestheim, bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln, sofern und soweit im Einzelfall kein abweichender Erfüllungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung für von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen unbeschadet etwaiger Vereinbarungen über Transport- und Versicherungskosten –mit der An- bzw. Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes auf den Auftraggeber über. Dieses gilt auch für Teillieferungen/-leistungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Transport oder Überführung) übernommen haben.
Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung für von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen unbeschadet etwaiger Vereinbarungen über Transport- und Versicherungskosten –mit der An- bzw. Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes auf den Auftraggeber über. Dieses gilt auch für Teillieferungen/-leistungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Transport oder Überführung) übernommen haben.
Bei Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in Länder der Europäischen Gemeinschaft hat uns der Auftraggeber seine USt.-Id.Nr. sowie alle sonstigen, zur Abwicklung erforderlichen Angaben (u.a. Bestätigungen über Transport und Endverbleib) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Abnahme – soweit eine solche nicht vereinbart ist mit Übergabe – auf den Auftraggeber über.
Die Vorschriften über den Annahmeverzug gem. §§ 293 ff. BGB bleiben unberührt.
6. An-/Abnahme
Bei allen Lieferungen und Leistungen kann der Auftragnehmer eine schriftliche An- bzw. Abnahmeerklärung vom Auftraggeber verlangen. Dazu kann ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt werden.
Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, hat er spätestens innerhalb von 14 Tagen die gelieferte Ware zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung und Angabe der Fehlersymptomatik mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der produktive Einsatz oder die produktive Inbetriebnahme von gelieferter Ware durch den Auftraggeber gilt in jedem Fall als Abnahme der jeweils produktiv eingesetzten Produkte.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme oder mit dem Abruf der Ware in Verzug, oder wenn sich die Lieferung in sonstiger Weise aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, so gelten die gesetzlichen Regelungen des Annahmeverzugs des Käufers. Zu den gesetzlichen Rechte gehört das Recht, Bezahlung der von dem Verzug betroffenen Ware zu verlangen, diese auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers einzulagern und – nach Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zu beliefern oder von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 25% der Bruttoauftragssumme ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweisen kann, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten und vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Durch den Abnahmeverzug verursachte Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Mängelrüge
Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auftretende Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung nützlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Hierzu hat der Auftraggeber alle Lieferungen und Leistungen von dem Auftragnehmer unverzüglich nach Erbringung durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang üblich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Lieferung oder Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Für die Wahrung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sie sich auf den vorstehenden Satz 2 der Ziff. 6 nicht berufen.
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die allgemeinen Regeln des Verbrauchsgüterkaufs. Der Auftraggeber gerät in Annahmeverzug, wenn er die Kaufsache nicht annimmt.
8. Gewährleistung
Sofern Auftraggeber ein Unternehmer ist, leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachlieferung oder Nachbesserung nach seiner Wahl. Falls die Nacherfüllung - nach gegebenenfalls maximal 3 Versuchen – endgültig gescheitert ist, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Ersatzvornahme durch fachkundige Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen, sofern dies nicht unverhältnismäßig ist.
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers in einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt und Minderung. Der Beginn der Gewährleistungsfristen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, richten sich die Verjährungsansprüche nach den einschlägigen gesetzlichen Verjährungsregeln.
Die Gewährleistungsfristen gemäß vorstehendem Absatz gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei arglistigem Verschweigen des Mangels; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder bei Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB sowie in den Fällen des § 438 I Nr. 2 BGB und § 634 a I Nr. 2 BGB.
9. Haftung
Die Haftung nach diesem Vertrag richtet sich nach den jeweils einschlägigen Vorschriften.
10. Eigentumsvorbehalt
a. Die vom Auftragnehmer gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Wechselzahlungen.
b. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht zur Weiterveräußerung ohne Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.
c. Bei der Verbindung der Vorbehaltssache mit anderen nicht dem Auftragnehmer gehörenden Sachen (Einbau) steht dem Auftragnehmer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Auftragswertes der Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung zu. Erwirbt der Auftraggeber das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Verhältnis des Auftragswertes der verbundenen Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sachen Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer jederzeit auf Verlangen zur Ermittlung des Miteigentumsanteils des Auftragnehmers die erforderlichen Unterlagen offen zu legen. Eine unentgeltliche Verwahrung der in Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Sachen für den Auftragnehmer durch den Auftraggeber wird schon jetzt vereinbart.
d. Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte des Auftragnehmers unberührt und solange bestehen, bis die Haftung des Auftragnehmers aus Wechsel oder Scheck geendet hat.
e. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Auftragnehmer in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, kann der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte des Auftragnehmers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Sache herausverlangen.
f. Die Deckungsgrenze wird mit 120 % vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers an einem gelieferten Vertragsgegenstand bleibt jedoch stets so lange bestehen, bis die Vergütungsforderung des Auftragnehmers für die Lieferung dieser Sache voll erfüllt ist.
11. Rücksendung
Die Rückgabe ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen, schriftlichen Zustimmung erfolgen, wobei nur für unbeschädigte Ware Gutschrift unter Abzug einer angemessenen Pauschale für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung erteilt werden kann. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben.
12. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
eac GmbH
Geschäftsführung Hartmut Kümmel
Wilhelm-Maybach-Straße 5
74382 Neckarwestheim
Deutschland
Telefon: 0175 9367688
E-Mail: info@e-action.center
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“
13. Datenschutzerklärung
Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei jedem Zugriff auf den Internetauftritt werden vorübergehend Daten in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert und verarbeitet.
Im Einzelnen werden dabei folgende Informationen erfasst:
• IP-Adresse • Datum und Uhrzeit • aufgerufene Seite /Name der abgerufenen Datei • übertragene Datenmenge • Meldung, ob der Zugriff/Abruf erfolgreich war • verwendeter Browser und Betriebssystem
Diese Informationen werden ausschließlich für statistische Zwecke, zur Verbesserung des Internetangebotes und zu Sicherheitszwecken gespeichert. Eine Auswertung der Informationen erfolgt bei uns nicht und ist allenfalls anonymisiert möglich.
Cookies
Beim Aufruf einzelner Seiten des Internetangebotes werden Cookies verwendet, um die Navigation zu erleichtern.
Diese sogenannten Session Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und werden nach Ablauf der Sitzung bzw. nach dem Schließen des Browsers gelöscht. Sie können nach eigener Wahl in Ihren Browser-Einstellung über die Zulassung von Cookies im Einzelfall entscheiden.
Bei der Internetrepräsentanz über sogenannte Social Media wie z.B. Facebook, Twitter, Youtube etc. wird auf die dort jeweils gegebenenfalls gesondert ausgewiesene Datenschutzerklärung Bezug genommen.
Datenverwendung im Rahmen von Bestellungen oder zu Advertising-Zwecken
Bei einem Bestellprozess Gastbestellung werden die jeweils im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten aufgenommen und verarbeitet. Dazu gehören insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Die Dauer der Speicherung der relevanten Daten richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Löschungsvorschriften. Sie werden von uns erfasst und intern regelmäßig zum jeweiligen neuen Jahr auf Löschungsbedarf durchgesehen und gelöscht.
Datenschutzbeauftragter
Wegen weitergehender Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen an den Datenschutzbeauftragen des Unternehmens.
14. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Teilunwirksamkeit
a. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für sämtliche Streitigkeiten der Unternehmenssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks ist der Sitz des Auftragnehmers. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch vor den für seinen Sitz zuständigen Gerichten geltend zu machen.
b. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt der Verbrauchergerichtsstand.
c. Anwendbares Recht: Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt das materielle Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
c. Anwendbares Recht: Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt das für den Verbraucher anwendbare Recht. Das ist in der Regel das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers.
d. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und/oder Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.
15. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand April 2018
Siegel anwaltlich erstellt/ geprüft
yourXpert GmbH
Friedrichring 40
79098 Freiburg im Breisgau