TRIKKE eV erhält TÜV-Zulassung

Die Trikke eV6.1 Modelle werden seit Mai 2014 in Deutschland mit einer Einzelzulassung und Ausnahmegenehmigung (da sie keinen Sitz haben) zugelassen. Jedes Trikke wird in Holland gebaut und durch den TÜV Nord geprüft. Wenn das Trikke die Prüfung bestanden hat, werden die Fahrzeugpapiere durch die Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Jedes Trikke bekommt dann sein eigenes Gutachten mit Ausnahmegenehmigung. Die Prüfung und die entsprechenden Papiere sind bei der Lieferung des Trikke im Preis inbegriffen.

Sie als Kunde müssen nur noch eine Versicherung abschließen. Hierfür wenden Sie sich am besten an einen Versicherungs-Spezialisten, wie die Zurich Versicherung - Detlev Knoll.

Das Trikke ist als 3-rädriges Kleinkraftrad zugelassen und für den Straßenverkehr sind sie als Mofa eingestuft. Der Trikke Fahrer muss eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung oder eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Sie müssen als Fahrer somit mindestens 15 Jahre alt sein.

Bei der Bestellung können Sie auch wählen, ob Sie das Trikke auf max. 25 km/h oder gedrosselt auf 20 km/h Zulassung wünschen. Bis 20 km/h gilt keine Helmpflicht.

— Quelle: http://trikke.de/service/zulassung-versichern.